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LED Förderung: 15 % Zuschuss für energieeffiziente Beleuchtungssysteme

Die Bundesregierung unterstützt Investitionen zur Umrüstung auf eine neue LED-Beleuchtungsanlage mit dem BAFA-Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für Nichtwohngebäude.

 

Der Austausch einer alten Beleuchtung lohnt sich mehrfach: Denn mit der Förderung lassen sich Investitionskosten spürbar senken, gleichzeitig profitiert man von einer besseren Beleuchtung und senkt langfristig Energiekosten.


Die LED Förderung: 15 % Zuschuss für energieeffiziente Beleuchtungssysteme

Was ist wichtig zu wissen?

 

Antragsberechtigt sind alle Investoren für Bestandsgebäude, die älter als 5 Jahre sind und in Deutschland stehen. Der Fördersatz beträgt 15 % auf die förderfähigen Maßnahmen und 50 % auf die die Fachplanung. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der nach Umsetzung der Maßnahmen und korrektem Mittelverwendungsnachweis ausgezahlt wird.

 

Der Bewilligungszeitraum nach Zuwendungsbescheid liegt bei 36 Monaten ohne Verlängerungsoption.

 

Mit Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.


Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

 

Die Systemlichtausbeute des eingebauten Leuchtmittels mit Betriebsgerät (Leuchtenlichtausbeute) muss mindestens

 

  • 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten;

  • 120 Lumen je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen

 

betragen.

 

Der Lichtstromerhalt der eingesetzten Leuchten muss mindestens folgende Werte erreichen:

 

  • für LED-Leuchten ≥ 80 Prozent (L80) bei 50 000 Betriebsstunden;

  • für alle anderen Beleuchtungstypen größer oder gleich 90 Prozent bei 16 000 Betriebsstunden.

 

Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch innerhalb des Gebäudes einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten. Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, zum Beispiel Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.


Welche Nachweise müssen erbracht werden?

 

  • Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen Leuchtenlichtausbeute, Bemessungslebensdauer und Lichtstromerhalt

  • vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben


Was wird gefördert?

 

Gefördert wird der Einbau von Beleuchtungssystemen für Innenräume mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt. Förderfähig ist ausschließlich der komplette Leuchtentausch (keine Einzelkomponenten von Leuchten) einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind.

 

Lampen, die nicht fest verbaut, für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, z. B. Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.

 

Was ist zusätzlich zu beachten?

 

In der BEG EM wird der Einbau fest installierter, energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden gefördert, soweit die zu beleuchtenden Gebäudebereiche sowie die Art der Beleuchtungssysteme in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Die Beleuchtungssysteme müssen somit der Erfüllung der Sehaufgabe innerhalb von Gebäuden dienen. Nach DIN V 18599 Teil 4 betrifft die Sehaufgabe die „sehrelevanten Elemente der auszuführenden Arbeit“.

 

Nicht in den Anwendungsbereich des GEG fallen beispielsweise Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtungen, Warenausleuchtungen, Beleuchtungssysteme an Vordächern bzw. außerhalb des Gebäudes sowie Beleuchtungssysteme in unbeheizten Zonen.

 

Zudem können Beleuchtungssysteme, die ausschließlich einem Produktionsprozess dienen (z. B. zur Aufzucht von Pflanzen) nicht mitgefördert werden. Die Anforderungen beim Umbau bestehender Beleuchtungssysteme auf eine energieeffiziente Beleuchtungstechnik stellen Mindestanforderungen dar und müssen für die Förderung als Einzelmaßnahme von jeder einzelnen Leuchte erreicht werden. Eine Mischrechnung ist zum Nachweis der Erfüllung der Anforderung nicht zulässig.

 

Die Leuchten-Lichtausbeute (Systemlichtausbeute des eingebauten Leuchtmittels mit Betriebsgerät) kennzeichnet die Effizienz einer kompletten Leuchte bzw. des gesamten Systems aus Leuchte, inklusive Reflektor und Leuchtmittel.


Wichtig: Die BEG-Förderung ist nicht gleich BMUV-Förderung!

 

Die BMUV-Förderung richtet sich vor allem an Kommunen und Betriebe mit kommunaler Beteiligung sowie Vereine und Sportstätten. Die deutlich höheren Fördersätze (bis zu 40 %) sind an höhere und komplexere Voraussetzungen gekoppelt. 


LED – Das leuchtet ein!


Planen Sie die Umrüstung auf LED? Wir von den Förderfindern unterstützen Sie bei jedem Schritt, von der Beantragung bis zur Umsetzung. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Sie den optimalen finanziellen Zuschuss erhalten.


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