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Sanierung von Immobilien

Die Sanierung von Gebäuden stellt zweifellos eine bedeutsame finanzielle Herausforderung dar.

 

Durch die geschickte Nutzung von Investitionszuschüssen eröffnen sich Möglichkeiten, die Kosten deutlich zu reduzieren, während gleichzeitig der Gesamtwert des Gebäudes erheblich gesteigert wird.

Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfangreich

Maßnahmen an der Gebäudehülle wie die Sanierung von Dach, Fassade, Fenstern und dem Sonnenschutz. Doch auch die Modernisierung der Anlagentechnik, wie die Installation von energiesparenden Lüftungs- und Kühlungssystemen sowie LED-Beleuchtung, kann förderfähig sein. Nicht zu vergessen sind auch Heizungsoptimierung sowie Heizungserneuerung, die die Energieeffizienz erheblich steigern können.

 

Das sind nur einige Beispiele für die vielfältigen Möglichkeiten, von Investitionszuschüssen bei der Gebäudesanierung zu profitieren. Es ist also ratsam, sich eingehend mit den Fördermöglichkeiten zu befassen, um die finanzielle Belastung zu minimieren und zugleich die Wertsteigerung des Gebäudes zu maximieren.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Erreichung der Klimaziele, die Energieeffizienzstrategie Gebäude, den Klimaschutzplan 2050 sowie das Klimaschutzprogramm 2030. 

Die Finanzierung der BEG erfolgt über Haushaltsmittel, konkret über den Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Die BEG umfasst vier Teilprogramme

1. Wohngebäude (BEG WG) - Sanierung von Wohngebäuden

2. Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Sanierung von Nichtwohngebäuden

3. Einzelmaßnahmen (BEG EM) - Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

 

4. Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) - Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden

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