Am 01.01.2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Neben Anforderungen an Heizungsanlagen werden im GEG § 71a klare Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation für gewerbliche Bestandsgebäude gestellt … und das bis Ende 2024!
𝗦𝗠𝗔𝗥𝗧 𝗕𝗨𝗜𝗟𝗗𝗜𝗡𝗚 𝗔𝗡𝗙𝗢𝗥𝗗𝗘𝗥𝗨𝗡𝗚𝗘𝗡 𝗜𝗠 𝗚𝗘𝗚
Ein Großteil der gewerblichen Gebäudeeigentümer muss bis zum 31.12.2024 mindestens den Gebäudeautomationsgrad B nachweisen. Das FORDERT die Bundesregierung im Gebäudeenergiegesetz. Tatsächlich FÖRDERT die Bundesregierung aktuell auch Maßnahmen, um genau diese Verpflichtung umzusetzen.
Das Wichtigste zur Forderung und Förderung
Bestandsprüfung: Um festzustellen, welchen Gebäudeautomationsgrad mein Gebäude aktuell erfüllt, kann dieser durch einen Gebäudeingenieur mit Fachkenntnissen in der Gebäudeautomation bewertet werden.
Maßnahmenplanung: Auf Basis der Bestandsprüfung kann mittels GAP-Analyse eine Maßnahmenplanung erfolgen, um kosteneffizient den Gebäudeautomationsgrad B oder höher zu erreichen. Gleichzeitig sollte auch die zunehmende Energieeffizienz festgestellt werden, um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen bewerten zu können.
Antrag Fördermittel: Aktuell stellt die Bundesregierung noch Förderprogramme mit Zuschüssen bereit, wenn diese Maßnahmen den Gebäudeautomationsgrad B oder höher erreichen.
WICHTIG: Die Fördermittel müssen VOR Ausführung der Maßnahmen beantragt werden.
Fazit 1: Das GEG fordert Eigentümer von mittleren bis großen gewerblichen Gebäuden dazu auf, den Gebäudeautomationsgrad B bis 31.12.2024 herzustellen.
Fazit 2: Die Bundesregierung fördert aktuell (noch) Maßnahmen zur Umsetzung des Gebäudeautomationsgrads B und somit die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden.
Fordern und fördern? Das hört sich doch gut an!
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