Am 1. Januar 2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) in Kraft, das erhebliche Änderungen und neue Anforderungen an die Gebäudeautomation (GA) mit sich bringt. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. In diesem Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten Punkte des GEG 2024 zusammen und erläutern, was dies für die Praxis bedeutet.
Hintergrund und Zielsetzung
Das GEG 2024 ist die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie EPBD (European Performance of Buildings Directive) und vereint die früheren Regelungen der EnEV, des EnEG und des EEWärmeG. Es legt die Mindestanforderungen an den energieeffizienten Betrieb von Gebäuden fest und enthält erstmals spezifische Anforderungen an die Gebäudeautomation.
Wichtige Vorschriften und Normen
EPBD 2018 und 2024: Die EPBD 2018 und die aktualisierte EPBD 2024 bilden die Grundlage für die Anforderungen des GEG 2024. Diese Richtlinien betonen die Bedeutung der Digitalisierung und Automatisierung im Gebäudesektor, um die Energieeffizienz zu steigern. Wichtige Punkte sind die kontinuierliche Überwachung von Heizungs- und Klimaanlagen, die Installation von selbstregulierenden Einrichtungen und die Einführung des Smart Readiness Indicators (SRI).
DIN V 18599 und ISO 52120: Die DIN V 18599 und die ISO 52120 sind zentrale Normen, die die Bewertung der Energieeffizienz durch Gebäudeautomation ermöglichen. Sie klassifizieren Gebäudeautomationssysteme in Effizienzklassen von A (hoch energieeffizient) bis D (nicht energieeffizient).
Konkrete Anforderungen des GEG 2024
Automatisierungsgrad B oder besser
Für neu zu errichtende Nichtwohngebäude schreibt das GEG 2024 einen Automatisierungsgrad B oder besser gemäß DIN V 18599-11 vor. Dies bedeutet, dass Systeme zur Gebäudeautomation und -steuerung installiert werden müssen, die eine effiziente und kommunikative Vernetzung der gebäudetechnischen Systeme gewährleisten.
Energieüberwachung und Kommunikation
Bestandsgebäude mit einer Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 kW müssen bis Ende 2024 mit Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden. Diese Technik muss Daten über eine standardisierte Schnittstelle bereitstellen und eine herstellerübergreifende Kommunikation ermöglichen.
Handlungsempfehlungen für die Praxis
Planung und Umsetzung
Bei der Planung neuer Gebäude oder der Renovierung bestehender Gebäude sollten die Anforderungen des GEG 2024 frühzeitig berücksichtigt werden. Dies umfasst die Auswahl geeigneter Automationssysteme und die Sicherstellung der Interoperabilität zwischen verschiedenen gebäudetechnischen Systemen.
Nutzung von Förderprogrammen
Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Gebäudeautomation. Sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude sind verschiedene Automationsmaßnahmen förderfähig, die zur Erreichung eines Automatisierungsgrades B oder besser beitragen.
Fazit
Das GEG 2024 stellt die Gebäudeautomation in den Mittelpunkt der Bemühungen um energieeffiziente Gebäude. Durch die Einhaltung der neuen Anforderungen können nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt, sondern auch erhebliche Energieeinsparungen und Betriebskostensenkungen erzielt werden. Es lohnt sich daher, die neuen Regelungen genau zu studieren und in die Praxis umzusetzen.
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