Jedes Jahr stellen die EU, der Bund und die Länder Milliardenbeträge bereit, um Unternehmen jeder Größe bei der Umsetzung von Maßnahmen finanziell zu unterstützen. Wer in die Zukunft seines Betriebes investieren will, steht finanziell also nicht allein da. Neben attraktiven Förderkrediten mit zinsgünstigen Konditionen winken interessante Beihilfen.
Subventionsverbot und Genehmigungspflicht
In der Europäischen Union gilt grundsätzlich ein Subventionsverbot, um zu verhindern, dass einzelne Unternehmen oder Branchen gegenüber Konkurrenten finanziell begünstigt werden. Staatliche Beihilfen müssen daher bei der Europäischen Kommission angemeldet und von ihr genehmigt werden. Beihilfen können in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, Bürgschaften, Steuervergünstigungen oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden. Manche Beihilfen sind jedoch so gering, dass sie sich nicht auf den Wettbewerb auswirken und daher nicht genehmigungspflichtig sind. Die Europäische Kommission hat jedoch das Recht, diese Maßnahmen zu kontrollieren und an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.
„De-minimis“-Beihilfe mit Höchstgrenze
Unternehmen, die in ihren Betrieb investieren möchten, können nicht genehmigungspflichtige Kleinstbeihilfen, sogenannte „De-minimis-Beihilfen“, beantragen. Diese sind auf einen Höchstbetrag von maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren gedeckelt, um eine Benachteiligung von Nichtbeziehern staatlicher Gelder zu vermeiden.
Förderkredite und Subventionsanteile
Wenn Sie für Investitionen in Ihren Betrieb einen Förderkredit in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie den jeweiligen Subventionsanteil des präferierten Kredits prüfen. Jeder Förderkredit beinhaltet einen Subventionsanteil, der auf den Gesamtbeihilfewert von 300.000 Euro angerechnet wird. Mithilfe des Subventionsrechners der KfW können Sie das Ergebnis unkompliziert und schnell ermitteln.
Beispiel: Sie planen, neue Maschinen für Ihr Unternehmen zu kaufen und durch einen Förderkredit zu finanzieren. Der Subventionswert Ihres präferierten Kredits liegt bei 25.000 Euro. Innerhalb von drei Jahren könnten Sie also weitere 275.000 Euro an staatlichen Zuwendungen erhalten, ohne den Grenzwert von 300.000 Euro nach der „De-minimis“-Regel zu überschreiten. Der vom Rechner ausgewiesene Subventionswert hängt immer von Ihren individuellen Eingaben ab, wie beispielsweise der Bonitäts- und Besicherungsklasse.
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Die AGVO regelt staatliche Beihilfen in nahezu allen Wirtschaftsbereichen und gilt für Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, rückzahlbare Vorschüsse und Steuererleichterungen. Unter die AGVO fallen beispielsweise regionale Beihilfen, Forschungs- und Entwicklungshilfen oder Umweltschutzbeihilfen. Die unterschiedlichen Beihilfegruppen sind an verschiedene Anforderungen gebunden.
Die AGVO ist eine vorhabenbezogene Beihilfe, die komplexen Regeln unterliegt. In der offiziellen Verordnung der Europäischen Kommission sind alle beihilfeberechtigten Gruppen, Vorhaben und die Förderhöchstgrenzen genau festgelegt. Ein umfangreiches Regelwerk, das Fachkenntnis braucht, um es vollumfänglich zu verstehen.
Die Beihilfen im Kurz-Vergleich: Bei der AGVO handelt es sich um eine vorhabenbezogene Beihilfe. Die De-minimis Beihilfe ist dagegen zeitbezogen. In beiden Fällen gelten finanzielle Höchstgrenzen, die unterschiedlich ausfallen können.
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Über den Autor:
Thomas Braun ist einer der führenden Experten im Bereich Fördermittel und Kopf der Förderfinder mit über 25 Jahren Erfahrung. Als ehemaliger Bankdirektor hat er zahllose großvolumige Förderprojekte erfolgreich begleitet. Sein besonderes Know-how liegt in der Beratung von Unternehmen und Investoren auch bei der Auswahl und Beantragung von Fördermitteln, die klassische Finanzierungspartner nicht abdecken.