

Energie- und Ressourcen-
effizienz in der Wirtschaft
Bei der Herstellung, Weiterverarbeitung und Veredelung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen fallen neben Lohnkosten auch Kosten für Ressourcen und Energie an, welche – je nach Produkt oder Dienstleistung – andere Ausgaben um ein Vielfaches übersteigen können.
Ressourcen- und/oder energieeffizienzorientierte Investitionen
Die Investitionen in die ressourcen- und/oder energieeffizienzorientierte Transformationen von Prozessen tragen sich zumeist von selbst und gehören in den entsprechenden Branchen prinzipiell zum Standard wichtiger strategischer Unternehmensentscheidungen. Da im Sinne der Nachhaltigkeit solche Maßnahmen neben einer ökonomischen auch eine ökologische Bedeutung besitzen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ressourcen- und Energieeffizienzmaßnahmen. In der Folge verschiebt sich für diese Investitionen – sofern eine Förderung realisiert werden kann – die Amortisationsrechnung.
Im wirtschaftlichen Handeln ist Effizienz eine zentrale Stellschraube, um Profitabilität zu sichern. Was unternehmerisch schon sinnig ist, schont in anderer Absicht auch die Ressourcen von Gesellschaft und Umwelt. Mit ihrem attraktiven Fördermaximum und üppigen Fördersätzen vermag die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ in der Fördermittellandschaft zu überzeugen.
Nur mit dem richtigen Know-How allerdings kann die technisch anspruchsvolle Antragstellung gelingen!

Die sechs Module
Die sechs Module der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft im Überblick:
Modul 1: Querschnittstechnologien
In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert; im Einzelnen etwa
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Elektrische Motoren und Antriebe
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Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
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Ventilatoren
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Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
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Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
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Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
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Frequenzumrichter
Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen gefördert, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u.a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung
von Anlagen und Prozessen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Die Förderung ist technologieoffen.
Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).
Modul 5: Transformationskonzepte
Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:
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Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen
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die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
Transformationskonzepte werden mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen
Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.
Gegenstand der Förderung sind:
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Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich* elektrisch zu betreibende Neuanlagen
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Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese Anlagen ausschließlich* mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
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Erneuerbare, geothermische/hydrothermische/aerothermischer Quellen
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Sonnenstrahlung
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Abwärme
Der maximal mögliche Förderzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Vorhaben.