Vielfältige Fördermöglichkeiten für Immobilien
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und der BMWK-Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ neu aufgesetzt und in 2021 eingeführt.
Die Finanzierung der BEG erfolgt über Haushaltsmittel, konkret über den Klima- und Transformationsfonds (KTF). In 2023 stehen für die BEG im KTF rund 12,5 Mrd. Euro zur Verfügung.
Struktur der BEG
Die BEG umfasst vier Teilprogramme:
1. Wohngebäude (BEG WG) - Sanierung von Wohngebäuden
2. Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Sanierung von Nichtwohngebäuden
3. Einzelmaßnahmen (BEG EM) - Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
4. Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) - Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden